Es vergeht kaum eine Woche ohne neue Nachrichten zu Cookies, Tracking, Google Analytics und Einwilligungslösungen. Der letzte Streich: ein EuGH-Urteil, das feststellt, dass Tracking Cookies nur noch mit ausdrücklicher Einwilligung der Nutzer gesetzt werden dürfen. Diese Aussage wird den meisten Unternehmen kaum weiterhelfen. Die wichtige Frage ist nämlich „Wie können Webseitenbetreiber diese Vorgaben überhaupt praktisch umsetzen?“
Tracking-Cookies nach den aktuellen EuGH Urteilen
Es gab in den letzten Wochen dann auch gleich mehrere Urteile des EuGH, in der diese Fragen behandelt wurden. Kurz zusammengefasst: Tracking-Cookies dürfen nicht mehr ohne echte Einwilligung der Nutzer gesetzt werden. Dabei ist es wohl egal, ob in den Cookies tatsächlich personenbezogene Daten gespeichert werden oder ob nur anonyme Daten gespeichert werden. Es sind aber nicht alle Cookies betroffen. Weiter ohne Einwilligung erlaubt sind so genannte First Party Cookies, die für eine Webseite erforderlich sind. Das sind z.B.:
- Warenkorb-Cookies
- Cookies für LogIns
- Cookies die eine Länder- oder Sprachauswahl betreffen
- Cookies, die Consent Tools für die Cookie Einwilligung setzen
Im Wesentlichen geht es bei der aktuellen Diskussion also um Marketing- und Tracking Cookies. Wir empfehlen deshalb, Google Analytics & Co. nur noch mit vorheriger Einwilligung über ein Consent Tool einzusetzen (Empfhelung von E-Recht24).
Die zukünftige Lösung wird wohl so aussehen das man beim Betreten einer Seite erst einmal ein Formular eingeblendet bekommt wo man entscheiden muss was für Cookies man erlaubt bzw. nicht erlaubt. Beispiel siehe unten.
Wir sind an einer Lösung für die Cookie Problematik dran und melden uns in kürze dazu, sobald Klarheit besteht wie die Lösung auszusehen hat.
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